Als Mittel zur Erreichung der in § 2 genannten Ziele dienen:
- Spenden
- Zuschüsse
- Einnahmen aus heimatkundlichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen
- Der Verein erhebt einen Mitgliederbeitrag, der von der Mitgliederversammlung beschlossen werden muss.
Träger der Vereinstätigkeit sind Vorstand, Redaktionsausschuss und Mitgliederversammlung.
Über ihre Verhandlungen und die von ihnen gefassten Beschlüsse sind Niederschriften aufzunehmen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes wird das Vermögen im ganzen oder nach Tilgung der bestehenden Verbindlichkeiten auf die Gemeinde Surberg
übertragen, die es ausschließlich und unmittelbar für Zwecke der Heimatkunde zu verwenden hat.
- Die Liquidation des Vereins obliegt dem Vorstand.
Fassung vom 25. März 2011